Die 10 wichtigsten Punkte im Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) innerhalb der Europäischen Union in Kraft getreten. Mit dieser Regelung stellen sich Unternehmen verschiedene Fragen, wie beispielsweise „Wer ist von der DSGVO betroffen?“ bzw. „Für wen gilt diese?“.


Die folgenden Punkte müssen Unternehmen über die DSGVO wissen – die 10 wichtigsten Punkte im Datenschutz:

  1. Geltungsbereich der DSGVO: Der Geltungsbereich der DSGVO beinhaltet alle „Verantwortlichen“, d.h. natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen (Art. 4, Nr. 7 DSGVO), welche über die Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden (Art. 4, Nr. 2 DSGVO). Als personenbezogene Daten werden dabei alle Informationen angesehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4, Nr. 1 DSGVO). Auch Verantwortliche, dessen Sitz sich außerhalb der EU befindet, diese aber personenbezogene Daten von betroffenen Personen aus der EU verarbeiten, müssen die DSGVO befolgen (Art. 3 DSGVO).
  2. Rechtmäßige Verarbeitung: Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treue und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden (Art. 5, Nr. 1 DSGVO). Zudem unterliegen die Verantwortlichen einer Rechenschaftspflicht und müssen die Einhaltung dieser Regelung nachweisen können (Art. 5, Nr. 2 DSGVO).
  3. Rechte der Betroffenen: Betroffene Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben ein Recht auf transparente Informationen sowie ein Auskunftsrecht (Art. 12, 13, 14, 15 DSGVO). Des Weiteren besteht das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und das Recht auf die Löschung der Daten der betroffenen Personen (Art. 17 DSGVO). 
  4. Datenschutzfreundliche Techniken: Die Verantwortlichen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich sind (Art. 25, Nr. 2 DSGVO). 
  5. Risikoanalyse und Folgenabschätzung: Eine Datenschutz-Folgeabschätzung ist notwendig, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen zu Folge hat. Das gilt insbesondere bei der Verwendung neuer Technologien (Art. 35, Nr. 1 DSGVO).
  6. Gemeinsame Verantwortliche: Zwei oder mehrere Verantwortliche, welche die personenbezogenen Daten gemeinsam verarbeiten,  müssen eine Vereinbarung in transparenter Form festgelegen, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß DSGVO erfüllt, insbesondre in Bezug auf die Rechte der betroffenen Person (Art. 26, Nr.1 DSGVO).
  7. Meldepflicht bei Datenschutzpannen: Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten müssen gemeldet werden, unabhängig von der Art, sofern ein Datenschutzrisiko besteht (Art. 33, Nr. 1 DSGVO). Diese Meldung muss innerhalb 72 Stunden nach Kenntnis bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden, bei Verzögerung ist eine Begründung beizufügen (Art. 33, Nr. 1 DSGVO). Besteht durch die Verletzung der DSGVO ein Risiko für Recht und Freiheit der betroffenen Personen, so müssen diese unverzüglich benachrichtigt werden (Art. 34, Nr. 1 DSGVO).
  8. Datenschutzbeauftragte: Die Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter benennen einen Datenschutzbeauftragten, wenn der Verantwortliche Verarbeitungsvorgänge durchführt, die eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht oder eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Art. 9 DSGVO vorliegt (Art. 37, Nr. 1 DSGVO). Eine Unternehmensgruppe darf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ernennen, sofern von jeder Niederlassung aus der Datenschutzbeauftragte leicht erreicht werden kann (Art. 37, Nr. 2 DSGVO). Dabei kann der Datenschutzbeauftragte ein Beschäftigter des Verantwortlichen sein oder seine Aufgabe auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen (Art. 37, Nr. 6 DSGVO).
  9. Aufsichtsbehörden: Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass eine oder mehrere unabhängige Behörden für die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung zuständig sind (Art. 51, Nr. 1 DSGVO). In Deutschland arbeiten die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zusammen an dem Ziel einer einheitlichen Anwendung der DSGVO (§ 18 BDSG).
  10. Sanktionen: Bei Verstößen gegen die DSGVO sind Sanktionen in Form einer Geldbuße bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 4% des gesamten weltweiten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres möglich (Art. 83, Nr. 5 DSGVO). Die Höhe dieser Geldbuße wird je nach den Umständen des Einzelfalls festgesetzt (Art. 83, Nr. 2 DSGVO).

Die 10 häufigsten Arten von Fraud?

Es gibt eine Vielzahl an Arten von Betrug oder Wirtschaftskriminalität in Organisationen. Nach der Umfrage des Unternehmens pwc 2018 zum Thema Wirtschaftskriminalität stellen die folgenden Arten, die häufigsten Fälle von Betrug oder Wirtschaftskriminalität in Organisationen dar: 


„Welche Arten von Betrug und/oder Wirtschaftskriminalität hat Ihre Organisation in den letzten 24 Monaten erlebt?“

  1. Veruntreuung von Vermögenswerten
  2. Cyber-Kriminalität
  3. Betrug durch den Verbraucher
  4. Geschäftsgebaren
  5. Bestechung und Korruption 
  6. Beschaffungsbetrug 
  7. Betrug im Rechnungswesen
  8. Betrug im Personalmanagement 
  9. Geldwäscherei
  10. Insiderhandel

Die Umfrage verdeutlicht, dass zu den häufigsten Arten von Fraud-Fällen die Veruntreuung von Vermögenswerten, Beschaffungsbetrug, Betrug im Rechnungswesen oder im Personalmanagement gehören. Moderne Informationssysteme, wie ERP-Systeme, welche Vermögens-, Beschaffungs-, oder Personalprozesse abbilden, sind in Organisationen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige und Branchen unverzichtbar. Gleichzeitig werden durch diese komplexen Systeme Arten von Betrug und Wirtschaftskriminalität undurchsichtiger.

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Deep Scan“ möchten wir dieser Herausforderung begegnen und potentielle Anomalien, Betrugsmöglichkeiten und Datenmanipulation in ERP-Systemen analysieren. 

Für die weitere Forschung im Projekt „Deep Scan“, sind Fraud-Fälle in ERP-Systemen unterschiedlichster Wirtschaftszweige und Branchen von Unternehmen von Bedeutung. Haben Sie bereits schon Erfahrungen mit dem Betrug innerhalb von ERP-Systemen gesammelt?

Dann nehmen Sie gerne an unserer Umfrage teil.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Umfrage zum Thema „Fraud in ERP-Systemen“

Haben Sie schon Erfahrung mit dem Betrug innerhalb von ERP-Systemen gesammelt? Wollen Sie potentielle Schwachstellen im Unternehmen und einen Überblick über Betrugsversuche im Vergleich erhalten?

Dann nehmen Sie gerne an unserer Umfrage teil. Die erhobenen Daten werden anonymisiert behandelt. Die Auswertungsergebnisse stellen wir Ihnen gerne auf Wunsch zur Verfügung. Wir bitten Sie um eine ehrliche und vollständige Bearbeitung des Fragebogens und bedanken uns bereits im Voraus bei Ihnen für die Teilnahme!

Umfrage „Fraud in ERP-Systemen“

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Survey by Adrien Coquet from the Noun Project

Begrüßung des EXIST-Teams

Das Team DeepScan begrüßt das EXIST-Team am Lehrstuhl. Heutzutage spielt neben der Anzahl der Daten in ERP-Systemen, auch die Qualität und Verfügbarkeit eine sehr wichtige Rolle. Objektive Handlungsempfehlungen statt Bauchgefühl: Der Business Navigator – das neuste Gründungsvorhaben an der Uni Würzburg – will mit einer Software genau das ermöglichen. Das Projekt wird auch von der Bundesregierung gefördert.

Julian Hornung, Sophie Prauser und Andreas Müller (von links) sind das Team hinter dem Gründungsprojekt Business Navigator an der Uni Würzburg. (Bild: Kristian Lozina / Universität Würzburg)

Wie viele Schrauben müssen wir bestellen? Und wann müssen wir sie bestellen? Solche Fragen will der Business Navigator für Unternehmer beantworten – und das ohne langwierige und aufwändige Recherchen. Das neuste Gründungsvorhaben aus der Wirtschaftsinformatik der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) hat eine Software entwickelt, die den Alltag vieler Entscheider in mittelständischen Unternehmen verändern dürfte. Gefördert wird das Vorhaben nun auch von der Bundesregierung durch das EXIST-Programm.

ERP-Programme (Enterprise Ressource Planning) sind in vielen Firmen mittlerweile Standard. Fast alle Vorgänge im Unternehmen werden hier dokumentiert, über alle Abteilungen hinaus – ob Material, Finanzen oder Personal. Doch die Programme haben auch Schwächen: „Viele Daten liegen in diesen Systemen brach. Das Wissen wird einfach nicht genutzt“, erklärt Julian Hornung, Wirtschaftsinformatiker von Business Navigator und zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik der JMU.

Förderung der Bundesregierung

Rat und Unterstützung fand das Team von Business Navigator beim Servicezentrum Forschung und Technologietransfer (SFT) der JMU, das universitäre Gründungsprojekte betreut. Das SFT half dem Team unter anderem dabei, Stipendien aus dem EXIST-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu beantragen. Mit diesem Programm will das Ministerium das Gründungsklima an Hochschulen fördern. Sprich: Es unterstützt Studierende und Beschäftigte, die mittels Firmengründung neue Ideen, Produkte und Dienstleistungen aus den Hochschulen auf den Markt bringen möchten.

Der Antrag bei EXIST hatte Erfolg: Ein Jahr lang sichert das Stipendium den drei Gründern den Lebensunterhalt. Hinzu kommt die Unterstützung der JMU: Neben einer Grundausstattung und Räumlichkeiten wird Professor Winkelmann dem Team als fachlicher Mentor zur Seite stehen.

Der nächste Schritt für das Team besteht nun darin, weitere Pilotkunden zu gewinnen und den Business Navigator stetig zu optimieren. Auch Studierende sind dabei gefragt: Wer einmal Praxisluft bei Gründern schnuppern möchte, kann sich jederzeit an das Team von Business Navigator wenden.

Kontakt

Business Navigator, Gründungsprojekt der Universität Würzburg

T +49 (931) 31 848 96, business-navigator@uni-wuerzburg.de

DeepScan beim IHK- IT-Sicherheitsforum

In der Industrie wurden Daten lange Zeit über eigene Standards und lokale Netzwerke ausgetauscht. Sie verließen nur selten die Grenzen des eigenen Firmengeländes. Das Konzept der Industrie 4.0 treibt die Vernetzung von Maschinen über das Internet voran und öffnet damit bisher abgeschlossene Systeme für neue Gefahren wie Cyber-Angriffe oder Schadprogramme. Informatik und Gesellschaft stehen in einem engen Wechselverhältnis und sind einem ständigen Wandel unterworfen. Darüber hinaus definieren sich Unternehmen heute immer stärker über ihre Daten. Wer diese Informationen managt, trägt also eine entsprechend große Verantwortung. Demnach erfordert der Schutz von IT-Systemen ein umfassendes Sicherheitskonzept und ein strategisches Informationssicherheitsmanagement.

Im Rahmen des IT -Sicherheitsforums (unterstützt durch die Plattform Industrie 4.0 die der IHK Würzburg Schweinfurt konnte das Forschungsprojekt DeepScan am 14. November sein Vorhaben vorstellen. Nach einem einleitenden Vortrag zum Thema IT-Sicherheit wurden, zusammen mit Geschäftsführern und Vertretern von Unternehmen der Region sowie Mitarbeitern der Industrie- und Handelskammer, Hintergründe, technische und rechtliche Aspekte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im betrieblichen Einsatz erläutert. Das Forum wurde von TV-Touring aufgezeichnet, Interessierte können sich durch folgenden Beitrag gerne selbst Eindrücke verschaffen.

Team DeepScan bei DeepLearn 2019

DeepLearn 2019 ist eine Summerschool mit globaler Reichweite, welche darauf spezialisiert ist, die Teilnehmer über die neuesten Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz zu unterrichten. Im Bereich des maschinellen Lernens und der industriellen Innovation sind effizientere Algorithmen für den Umgang mit großen Datenmengen in den Bereichen Neurowissenschaften, Computer Vision, Spracherkennung, Sprachverarbeitung, Mensch-Computer-Interaktion, Empfehlungssysteme, Lerntheorie, Robotik und natürlich auch der Betrugserkennung unabdingbar. Renommierte Akademiker und Industriepioniere werden Vorträge halten und ihre Ansichten mit dem Publikum teilen.

DeepScan bei DeepLearn 2019

Projekt DeepScan bei The Future Code

Anfang Juni hatte das Projekt DeepScan die Möglichkeit sich bei der Veranstaltung „The Future Code“ vorzustellen und sich über die digitale Transformation, Robtik und künstlicher Intelligenz auszutauschen.

Zusammen mit drei weiteren VertreterInnen aus den Disziplinen Rechtswissenschaft, Philosophie und Informatik diskutierte Professor Axel Winkelmann über die Frage, wie KI und Big Data unser Geschäftsleben heute verändert.

Ein paar Eindrücke von der Veranstaltung zeigen wir Ihnen hier.

Datenschutz für Forschungsvorhaben im KI Bereich

Die Umsetzung datengetriebener Ansätze verlangt neben einem Verständnis für die Daten und der technischen Umsetzung insbesondere die Einhaltung ethischer, sozialer und rechtlicher Kriterien.

Die sogenannten ELSA (auch ELSI)-Kriterien bilden eine wichtige Komponente für Vorhaben im Bereich der Data Science und des Machine Learning, um den Einfluss solcher Systeme auf Mensch und Unternehmen bewusst zu handhaben.

Im Rahmen des Projekts DeepScan bilden die ELSA-Kriterien eine wichtige Komponente, welche den erfolgreichen Einsatz einer Software im Bereich der Maschinellen Erkennung von Betrug beeinflussen können. Das Projektteam DeepScan der Uni Würzburg wurde deswegen vom Projektpartner datenschutz süd am 06. Mai 2019 insbesondere hinsichtlich rechtlicher Aspekte ausführlich geschult. Der Fokus des Workshops lag dabei sowohl auf der  aktuellen rechtlichen Lage bei der Entwicklung und dem Betrieb von Machine Learning basierter Software, als auch hinsichtlich des Umgangs mit Daten im Forschungsprojekt. Die Schulung soll dem Projektteam bereits bei der Entwicklung der Anwendung rechtliche Aspekte wie die des Datenschutzes bewusst machen, um ELSA Implikationen möglichst frühzeitig in das Projekt einfließen zu lassen.

Projekt DeepScan zu Gast im Deutschlandfunk!

Kaum ist das Jahr 2019 angelaufen ist DeepScan in aller Munde. Anfang Januar hatte Professor Axel Winkelmann die Möglichkeit in einem Kurzen Beitrag das Projekt DeepScan im Computer Club des Deutschlandfunk (DLF) vorzustellen.

Zusammen mit Manfred Kloiber erklärte er den Zuhören, um was es sich bei DeepScan handelt und wie man sich die Idee und das grobe Konzept hinter Deepscan vorstellen kann.

Ein paar Eindrücke des Besuchs im BR zeigen wir hier. Die Sendung des DLF haben wir ebenfalls folgend verlinkt. https://www.deutschlandfunk.de/computer-und-kommunikation.683.de.html?drbm:date=2019-01-19

Beitrag des DLF zu DeepScan: